BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)


Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine (gesetzliche) Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer  möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im weitesten Sinn geht es um ein BGM  (betriebliches Gesundheitsmanagement) zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft (tertiäre Prävention). Die Rechtsgrundlage ist §167 Abs. 2 SGB IX.


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