Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPB)
Gesetzliche Vorgabe:
Seit dem 19.10.2013 wurde das Arbeitsschutzgesetz erweitert. Die Pflicht für alle Unternehmen, Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig und bei Veränderungen des Arbeitsplatzes/ der Arbeitsbedingungen durchzuführen, wurde ergänzt um die Ermittlung psychischer Belastungen. Diese Ermittlung psychischer Belastungen ist eine „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und nicht eine Beurteilung der „Resilienz“ des einzelnen Mitarbeiters.
Wie nun eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen genau zu erfolgen hat, z.B. welches Verfahren angewandt wird, ist noch nicht festgelegt und den betrieblichen Akteuren überlassen.
Prinzipiell bieten sich zwei Alternativen an, zum einen die Konzeption eines eigenen, betriebsinternen Verfahrens, welches immer wieder an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und unabhängig von Verbindlichkeiten gegenüber einem Anbieter genutzt werden kann, aber leider mit entsprechendem Aufwand verbunden ist. Zum anderen besteht die Möglichkeit auf ein bereits existierendes Verfahren eines Anbieters zurückzugreifen, welches ggf. an die betrieblichen Erfordernisse angepasst werden kann.
Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten oder halte einen allgemein informierenden Vortrag zu dem Thema.
Betriebliche Konzeption einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Gerne berate und unterstütze ich Sie beim Aufbau und der Einführung einer betriebseigenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Verwendung eines existierenden Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen
In Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner bieten wir ein bewährtes Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an, gerne informiere ich Sie bei Interesse näher.
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